Tageskarten: Donau Flussaufwärts von Wien

  • Hallo an alle!
    Ich bin nach Österreich vor ca. 9 Jahren gekommen. In dieser Zeit war ich noch nie angeln, obwohl ich früher in meiner Heimat regelmäßig angelte. Nun bin ich am überlegen ob ich mal an der Donau angeln gehen sollte. Am liebsten Flussaufwärts von Wien (Klosterneuburg oder noch weiter).


    Nun meine Frage: für welche Reviere könnte ich Tageskarten bekommen, und kann ich überhaupt Tageskarten bekommen wenn ich keine Fischerlizenz habe?


    (http://www.fischundwasser.at/: diese Seite funktioniert leider nicht, und ich kann mich daher nicht erkundigen).


    Liebe Grüße,
    Rancher

  • Servus


    schau mal da, vllt ist da was für dich dabei


    [URL]XXXXXXXXXXXXX (keine ahnung warum die direkverlinkung ned geht?) §St


    grüsse Rene

    der Fisch fängt am Kopf zu stinken an...

    2 Mal editiert, zuletzt von Rene_F ()

  • Hallo Ficho,
    ohne Fischerprüfung und dadurch auch keine BH Karte,kannst nur auf Privatteichen angeln.

    Ruhe in Frieden Rip

  • Abgesehen davon, dass man ohne die "Amtliche" natürlich weder Tages- noch Jahreskarten bekommt, es kann höchstens sein, dass sie einem zusätzlich zur Tageskarte die "Gastkarte" dazugeben, die ja im Gegensatz zur "Amtlichen" für 30 Tage gilt. Wenn ich in der Steiermark eine TK nehm, krieg ich immer um ein paar Euro die gelbe Gastkarte dazu, und wenn ich im selben Monat vielleicht nochmals geh, hab ich ja noch die gültige Gastkarte.


    Aber Donau und Tageskarten? Ich würde mir das nur antun, wenn ich wirklich jemanden hätte, der sich voll auskennt, und neben dem ich von seiner Ortkskenntnis profitieren kann.
    Donau ist wirklich nicht einfach zu befischen, weil a) Schifffahrt, b) Regulierung, c ) wegen der ersten 2 Punkte sowie vieler weiterer Faktoren: erschreckend geringer Fischbestand im Vergleich zu früher.
    Wenn, dann würde ich die Prüfung für den Schein machen und wirklich schauen, dass ich wo reinkomm in ein Revier, wo schöne Altarme auch dabei sind, und man das Revier gut kennenlernen kann....

  • Zitat

    Original von Raab Fischer
    Hallo Rene


    Links zu anderen Foren sind bei uns laut Forums-regeln Verboten!


    Bitte mal durchlesen und auch Beachten ;)



    Ich denke das stimmt nicht ganz , hierbei handelt es sich um die Startseite des Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine (VÖAFV)
    mit Revierbeschreibung , Kartenpreise usw.und um kein Forum.
    Aber der Link Funktioniert Trotzdem derzeit nicht .

  • Kenne eine Anlage in NÖ,da brauchst ausser Geld garnichts,von wegen Lizenz....


    .... sofern diese nicht AUSSCHLIESSLICH der Zucht oder Landwirtschaftlichen Zwecken dienen:


    Da wirds aber vermutlich auch kein Fischen geben,oder ?

    Ruhe in Frieden Rip

  • Zitat

    Original von Oldy43
    Kenne eine Anlage in NÖ,da brauchst ausser Geld garnichts,von wegen Lizenz....


    .... sofern diese nicht AUSSCHLIESSLICH der Zucht oder Landwirtschaftlichen Zwecken dienen:


    Da wirds aber vermutlich auch kein Fischen geben,oder ?


    Gibt immer wieder welche, die durch den Rost rutschen.
    Kenn auch sowas. Ist ein Bauernhof für Ferien oder WE, wo man um Kilopreis im einen Teich Rebos, im anderen Karpfen fangen kann. Die fragen auch nicht nach der Amtlichen.
    Mir ist´s eigentlich wurscht, aber an Donaurevieren, also nicht so "privaten Teichen" wo vielleicht bis jetzt niemand "nachgschaut" hat, oder wo sie es als Fischzucht u. Landwirtschaft deklarieren, oder an jedem 'Fluss oder See gehts bestimmt nicht ohne die Amtliche.

  • Zitat

    Original von Oldy43
    Kenne eine Anlage in NÖ,da brauchst ausser Geld garnichts,von wegen Lizenz....


    Solche Anlagen sind mir auch bekannt, das heißt aber noch lange nicht, dass sie nach gültigen Gesetzen betrieben werden.


    Zitat


    .... sofern diese nicht AUSSCHLIESSLICH der Zucht oder Landwirtschaftlichen Zwecken dienen:


    Da wirds aber vermutlich auch kein Fischen geben,oder ?


    Fischen schon, aber kein Spaßangeln.
    Gemäß § 9 Abs. 1 NÖ Fischereigesetz 2001 muss jeder, der im Bundesland Niederösterreich die Fischerei ausübt, eine gültige Fischerkarte (§ 14) oder eine gültige Fischergastkarte (§ 16) und einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen.


    Eine Fischergastkarte ist in allen Gewässern im Bundesland Niederösterreich erforderlich, mit Ausnahme der Ausübung der Fischerei in Teichen, die ausschließlich zur landwirtschaftlich-tierzüchterischen Produktion von Besatz- oder Speisefischen verwendet werden (§ 2 Abs. 2 NÖ FischG 2001).


    Alles klar ;) Diese Worte entstammen nicht meiner Feder.


    Nachsatz: Wenn schon ein angehender Angelkollege nach Möglichkeiten der Fischereiausübung fragt, sollte man eigentlich nur regelkonforme Auskünfte erteilen.

  • Dieses Thema enthält 6 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.