Voraussetzungen für den Erwerb einer Angelkarte

  • Hallo Anglerfreunde!


    Ich glaube es ist wichtig zu informieren, dass vor dem Erwerb einer Angelkarte in den meisten Ländern bestimmte Voraussetzungen (leider Gottes sind diese in den einzelnen Bundesländern DE und A nochmals verschieden) erfüllt werden müssen.
    Ich möchte Euch deshalb vollinhaltlich eine Zusammenfassung aus unserem Angelführer beginnend mit dem Bundesland Baden-Württemberg (sicher besonders interessant für uns Vorarlberger und die Anglerfreund in Deutschland) näher bringen.
    Natürlich ist zu beachten, dass sich Bestimmungen ändern können (Siehe Internetadresse)!


    Weg zur Angelkarte in Baden-Württemberg


    Formelle Voraussetzung, um in einem baden-württembergischen Gewässer mit der Handangel fischen zu dürfen, ist der staatliche Fischereischein.


    Wie kann ich diesen erwerben?


    ... als Gastangler einer anderen Nation


    Personen, die sich nicht länger als einen Monat in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, können ohne Sachkundenachweis einen Jahreserlaubnisschein erwerben.
    Der Antrag für den Jahresfischereischein kann formlos unter Beibringung eines aktuellen Passbildes erfolgen. Für die Erteilung der Fischereischeine werden Gebühren gemäß der Gebührenverordnung in der jeweils gültigen Fassung eingehoben.
    Mit dem Erwerb des Fischereischeins ist die Entrichtung der Fischereiabgabe verbunden. Sie beträgt im Jahr weniger als ? 10. Bei der Erteilung eines Jahresfischereischeines wird die Fischereiabgabe mit der Gebühr für die Erstellung des Jahresfischereischeines erhoben.


    .. als Kind und Jugendlicher vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (in Deutschland wohnhaft oder Gastangler einer anderen Nationalität)


    Für den Jugendfischereischein ist kein Sachkundenachweis erforderlich.
    Der Inhaber darf jedoch nur unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Fischereischeininhabers angeln. Die Gebühr für den Jugendfischereischein beträgt weniger als 10 ?. Inhaber des Jugendfischereischeines müssen keine Fischereiabgabe entrichten.


    ... als in Baden Württemberg wohnhafte Person


    Um einen staatlichen Fischereischein erwerben zu können, muss zuerst die staatliche Fischerprüfung erfolgreich ablegt werden, um damit den Sachkundenachweis zu erbringen.
    Hierfür ist der Besuch eines Vorbereitungslehrganges Pflicht.
    Dieser wird vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V. durchgeführt.
    Nach bestandener Fischerprüfung kann bei der Gemeinde-/ Stadtverwaltung ab dem vollendeten 10. Lebensjahr der Fischereischein beantragt werden.
    Bei Verlegung der Hauptwohnung nach Baden-Württemberg ist der Fischereischein anderer Bundesländer bis auf das Ende des der Wohnsitznahme nachfolgenden Jahres gültig, sofern die Gültigkeit nicht vorher abläuft. In weiterer Folge ist ein Fischereischein zu erwerben. Die Angelberechtigung wird als Fischereischein auf Lebenszeit, als Jahresfischereischein oder als Jugendfischereischein ausgestellt.
    Der Antrag für den Fischereischein kann formlos unter Beibringung eines aktuellen Passbildes erfolgen. Für die Erteilung der Fischereischeine werden Gebühren gemäß der Gebührenverordnung in der jeweils gültigen Fassung eingehoben.
    Mit dem Erwerb des Fischereischeins ist die Entrichtung der Fischereiabgabe verbunden. Sie beträgt im Jahr weniger als ? 10. Bei der Erteilung eines Jahresfischereischeines wird die Fischereiabgabe mit der Gebühr für die Erstellung des Jahresfischereischeines erhoben.


    ... als Gastangler aus einem der Bundesländer Deutschlands


    In anderen deutschen Bundesländern ausgestellte Fischereischeine gelten auch in Baden-Württemberg, sofern der Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung der Fischereiberechtigung seine Hauptwohnung nicht in Baden-Württemberg hatte.
    Falls kein Fischereischein des Bundeslandes vorhanden ist, muss dieser oder der eines anderen Bundeslandes erworben werden. Der Jahresfischereischein kann (analog den Ausländern) nicht erworben werden.


    Wer im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist, benötigt noch zusätzlich einen Erlaubnisschein (Angelkarte) für das Gewässer, an dem geangelt werden will. Der Erlaubnisschein wird bei den hier angeführten Erlaubnisschein- bzw. Karten-Ausgabestellen des für das Gewässer Fischereiberechtigten (Gewässerbesitzer, Pächter etc.) bezogen.


    Diese Ausführungen stellen lediglich eine gegenwärtige Zusammenfassung der wichtigsten Fakten dar, um einen Erlaubnisschein (Angelkarte) für baden-württembergische Gewässer erwerben zu können.
    Die Gesetze für das Angeln in Baden-Württemberg können im Internet auf der Web-Seite des Verbandes für Fischerei und Gewässerschutz in Baden-Württemberg nachgelesen werden.