Heute war es endlich soweit... Als ich von der Arbeit nachhause kam, lag er nun im Briefkasten. Der Brief mit der Bestätigung für meine lang ersehnte Lizenz! Da ich nun fast 3 Jahre auf der Warteliste war, kann man sich sicher vorstellen das die Freude ziemlich groß war
Das Revier kenne ich noch von früher, da mein Vater dort gefischt hat. Im Revier kann man alles finden was das Fischerherz begehrt. Weiter oben im Revier kann man mit der Fliegenrute fischen. Während richtung Mündung man auf Karpfen und Waller sein Glück versuchen kann. Ich werde versuchen in den nächsten Tagen ein paar Fotos zu knipsen und hier zu posten.
Hier die Beschriebung des VÖAFV
Revier Schwechatbach
Revierbeschreibung:
Kaum ein Fließgewässer ist so vielfältig zu befischen wie die Schwechat in diesem Abschnitt. Weist sie am oberen Revierende noch Züge eines Forellenflusses auf, ist der Mündungsbereich der Schwechat in die Donau mit seinen Auwäldern von gänzlich anderem Charakter. So vielfältig wie die Landschaft ist auch die Befischbarkeit. Vom gemütlichen Karpfenfischen bis zum Forellenangeln können hier alle Facetten der Angelfischerei ausgeübt werden. Limitierte Lizenzanzahl
Reviergrenzen:
Schwechat (auch Mühlbach, Mitterbach, Schwechatbach,
Neubach, Frauenbach u. Ziegelwasser genannt): beginnend von der Kanzelmühle (Kanzelhof) in Lanzendorf, flußabwärts bis zur Mündung in die Donau.
Kalter Gang: von der Zwölfaxinger Brücke flußabwärts bis zur Mündung in die Schwechat.
Liesing: beginnend vom Eintritt nach Niederösterreich zwischen Kledering und Rannersdorf bis zur Mündung in die Schwechat (samt allen Zurinnen, Werkskanälen, Altarmen und Ausständen im Bereich der genannten Gewässerstrecken).
Das Fischen im Schloßteich ist verboten!
Nationalparkschongebiet:
Von der Befischung ausgenommen ist das linke Ufer der Schwechat von der Zainethbrücke (Mannswörth) flussabwärts bis zur Mündung in die Donau.
Vorkommende Fischarten:
Barbe, Karpfen, Hecht, Regenbogenforelle, Aitel, Wels, Zander Bachforelle, Barsch, Brachse, Laube, Nase, Rotauge, Rutte, Schied, Schleie, diverse Weissfischarten.
Und die Fischereiordnung: