Mein Wasser mit seltsame Bestimmungen (Wiesinger Wasser)

  • )Hu


    Hab mir heuer neben meinen Hauptwasser (Donau Linz) noch ein zweites Revier zum Fischen gekauft. Dabei handelt es sich um
    das "Wiesinger Wasser in Enns." *eRwArs
    Habe das Revier schon mal vor einigen Jahren gehabt, hat sich aber einiges geändert bei den Bestimmungen, aber dazu später mehr.


    Das Wasser befindet sich in Oberösterreich in Enns. Es ist gut mit dem Auto erreichbar und man kann quasi vom Auto aus fischen, dass heißt
    keine langen Gehwege Ja)
    Zum Fischen gibt es alle Fische die in der Donau vorkommen, obwohl es dort sehr gut auf Barben, Zander, Hecht, Aalrutten und Karpfen zum Fischen geht. ;)
    Das Revier beinhaltet die offene Donau, die Mündung von der Enns und den Ennser Handelshafen. Als Hot-Spot für den Zander habe ich schon Buhnenfelder ausfindig gemacht )heHe
    Im Hafen dürften sich Hechte und Karpfen aufhalten. Am sogenannten Spitz (wo Donau und Enns zusammen trifft) geht es sehr gut zum Barben Fischen.
    Leider sind im diesem Gewässer schon die verdammten Signal-Krebse unterwegs, was bedeutet das das Grundfischen in ruhigeren Bereichen als schwierig erweisen wird. Kann mich erinnern, dass die mir früher schon Probleme gemacht haben, beim fischen auf Grund mit dem Köderfisch. )Oh


    Zu den Bestimmungen:


    Da ich leidenschaftlicher Raubfisch-Fischer bin, finde ich folgende Bestimmungen echt ein bisschen "extrem". Na klar, dass Zander und Hecht bei uns in OÖ von Februar bis Mai geschont sind und wir nicht auf diese Fische dürfen, ist logisch. Aber auch den Waller weg nehmen zum Befischen ist hart. )Oh


    und das machen sie folgendermaßen --> fischen mit Köderfisch und künstlichen Ködern verboten von Februar bis Mai ]Pfif , es bleibt also nur das fischen mit einem Calamari oder Tauwürmern übrig, obwohl ich jetzt dann gerne mit der Spinnrute angegriffen hätte )gR
    Echt schade eigentlich, hab mich schon komplett gefreut darauf und ausgrüstet habe ich mich auch schon :thumbdown:
    Weiß erhlich nicht was ich davon halten soll...... (PF.


    Nachtfischen ist grundsätzlich erlaubt, ausser in den Monaten April, Mai, Dezember, Jänner und Februar. Auch hier wird den Welsfischer ein Strich durch die Rechnung gemacht mit dem Nachtfischverbot April und Mai ].2


    Das entfachen von Feuer ist verboten! Heißt das, dass man auch nicht mal grillen darf? /KoPf ):hmm
    Haben eigentlich immer gerne gegrillt, haben aber nie ein offenes Feuer gemacht, sondern in einem kleinen Griller mit einer Höhe von ca. 25 cm und 50cm x 30cm groß.
    :grill:



    Es dürfen im Jahr 70 Edelfische entnommen werden und pro Jahr darf auch ein Huchen mitgenommen werden. Pro Fischtag dürfen 10 Fische, davon maximal 3 Edelfische mit Nachhause genommen werden. Fischen mit 2 Ruten erlaubt.


    So gesehen ist es ein schönes Wasser, aber einige Bestimmungen sind meiner Meinung nach faglich §St Was haltet ihr davon?
    Werde noch ein paar Bilder senden, sobald das Wetter besser ist *eRwArs


    Schönen Abend noch Io)


    lg Patrick

  • also ich halte die Bestimmungen für völlig normal. An meinen Revieren ist auch von Jänner bis 31.5. Spinnfisch und Köderfischverbot. Wenn wer glaubt er will auf Waller, dann tut er das mit Eingeweiden oder irgendso Geringel und Gekröse /wItz


    Und Nachtfischen draf er bei uns auch nur an ein paar festgesetzten Terminen, 4 oder 5 in den Sommermonaten, was weiß ich, ansonsten bis 1 Stund nach Sonnenuntergang und im Sommer bis 23 Uhr.


    Und ich hab noch nie gehört, dass man wo am Wasser offenes Feuer oder Grillen oder was darf. Gut kann auch daran liegen, dass ich noch nie an Anlagen oder geschlossenen Teichen gefischt hab, sondern immer wo, wo auch Jagdgebiet ist.

  • Hallo Patrick


    Ich muß sagen das ich die Bestimmungen sogar für eher liberal halte.


    Zitat

    Das entfachen von Feuer ist verboten! Heißt das, dass man auch nicht mal grillen darf? /KoPf ):hmm


    Haben eigentlich immer gerne gegrillt, haben aber nie ein offenes Feuer
    gemacht, sondern in einem kleinen Griller mit einer Höhe von ca. 25 cm
    und 50cm x 30cm groß.

    Obwohl mich diese sehr häufige Bestimmung als zumeist Kurzangler nur sehr selten betrifft habe ich es mir zur Angewohnheit gemacht bei einem neuen Verein wo es für mich in Frage käme, diesbezüglich schriftlich (per mail) anzufragen. In jedem Fall lautet bisher die Antwort das damit ein Lagerfeuer gemeint ist aber Gas- oder Benzinkocher erlaubt sein. Schriftliche Antwort ausgedruckt der Lizenz beigelegt, falls mal ein Aufseher anderer Meinung ist und gut ist. Sollte es nicht erlaubt sein hast du die Antwort wenigstens von kompetenter Stelle und brauchts dich nicht auf vage Vermutungen aus einem Board verlassen.


    SG
    Ernst

  • Ich denke mal das solche Bestimmungen fast an jedem Wasser vorkommen.


    Da leider immer wieder welche sehr über die Stränge schlagen die Bestimmungen und Verbote immer mehr werden in Zukunft.



    Wenns ein wenig in die Vergangenheit schaust gab es an diesem Abschnitt der Donau immer wieder Meinungsverschiedenheiten da es genau die Grenze Öberösterreich - Niederösterreich ist und erst vor kurzem eine neue Bestimmung raus gekommen ist in diesem Grenzbereich


    Oö und Nö haben verschedenen Schonzeiten und Brittelmasse


    Ich hab wenn ich länger Angeln bin (Mittag oder Abendessen) immer eine Campinggrill bzw Fertiggrill mit und bis jetzt hat noch niemand etwas deswegen gesagt, ausser Mahlzeit


    Ich will nicht näher darauf eingehen bzw sag ich nicht das es Erlaub ist aber wenn man einen kleinen Feuerkorb benutzt hat auch noch keiner was gesagt , manche schneiden ja Bäume Sträucher usw um und machen keine Lagerfeuer sondern ein Sonnwendfeuer

    Mfg Heli


    Der Regenwurm wird sehr vermisst, weil er heut zum Angeln ist.


  • Ich muß sagen das ich die Bestimmungen sogar für eher liberal halte.



    Liberal? Aber nur im Vergleich zu anderen Gewässern deren Bestimmungen noch restrektiver sind oder?


    Ich jedenfalls verstehe dich völlig Patrick. Leider verstehen es viele einzelne "Höhere Köpfe" in den Verbänden hinter den Schreibtischen Gesetze und Bestimmungen zu erlassen die darauf abzielen die Angler in ihrer Passion einzuschränken und zu bevormunden.


    Über die Beweggründe in diesen Köpfen möchte ich nicht viel sagen, aber ich sehe öfters bei Diskussionen über so manche Bestimmungen, die tiefen Abgründe der Seelen solcher Menschen...


    Das Nachtfischverbot im April und Mai wird wahrscheinlich ein Kniefall vor der Jägerschaft sein.


    Was allerdings schon stimmt ist, dass es wo anders noch viel schlimmere Bestimmungen gibt. Im Nationalpark unterhalb Wien z.B. Da ist dann bald alles verboten.


    Oder Ottensteiner Stausee. Da darf man ein halbes Jahr garnicht auf Raubfisch angeln und zahlt trotzdem 1000 Euro für ne Jahreskarte dEpp


    Ich mache mich sehr genau mit den jeweiligen Bestimmungen der Reviere vertraut vorher und da kommen schon einige garnicht in Frage für mich.


    Ein Freund hat sich heuer eine Lizenz genommen um 600 Euro. Auf der Hompage des Vereins waren alle Bestimmungen nachzulesen.


    Er zahlte 120 Einschreibgebühr und ca 50 Mitgliedsbeitrag.


    Beim ersten Fischen in der Nacht hatte er eine Beanstandung. Auch in den Papieren war nichts über ein Nachtfischverbot geschrieben - aber es IST VERBOTEN!!! meinte der Verband. Er hat sich das Wasser nur zum Welsfischen in der Nacht genommen und zahlte fast 800 Euro alles in allem.


    Der Verein meinte die Bestimmungen sthen eh klar in der Lizenz, was aber nicht stimmte - ich habe es selber alles nachgelesen. Nach Wochenlangem Streit hat der Verein jetzt einen TEIL zurück gezahlt. Er hat das akzeptiert - ich hätte sofort den Anwalt eingeschaltet an seiner Stelle.


    Sei also froh dass du überhaupt fischen gehen kannst, viele Gewässer in verschiedenen Nationalparks sind für die Angelei völlig verloren... ausser für die Nationalpark Cherifs...aber da kommt mir gleich noch mal das K....

  • Zitat

    Liberal? Aber nur im Vergleich zu anderen Gewässern deren Bestimmungen noch restrektiver sind oder?

    Ja, grundsätzlich habe ich es so gemeint, wobei man natürlich sagen muß das viele "seltsame" Bestimmungen oft jenen wenigen Mitbürgen geschuldet sind welche es wie man so schön sagt "übertreiben".

  • Ich muss mich bei diesem Beitrag etwas zurückhalten, denn das Wiesinger Wasser gehört dem Ennser Fischereiverein wo ich Mitglied bin. /KoPf


    Zu den Bestimmungen bzgl Raubfischen ect. sag ich jetzt einfach mal nix. Kann man sehen wie man will!!!


    Nur zum Thema Feuer entfachen, welches eben seit heuer verboten ist, kann ich dir den Hintergrund verraten. Denn es ist in den letzten Jahren immerwieder vorgekommen, dass ein paar lustige Nachtfischer Bäume umgeschnitten haben und diese dann versucht haben zu verbrennen. Feuchtes Holz brennt aber nicht wirklich und dann schauts am nächsten Tag aus wie Sau am Wasser. Ich und andere Mitglieder haben dann oft diese zum Teil 4 Meter langen Bäumen wegräumen müssen denn gibt ja genug Menschen, die eine Feuerstelle sehn und glauben das man dort ruhig seinen Mist, jeder Art von Madendosen, Wurmdosen, Flaschen usw. , entsorgen kann. dEpp dEpp dEpp


    So nun ist das Wiesingerwasser nicht gerade klein und wenn dann etwa 20 Feuerstellen verteilt sind, kannst du dir ungefähr vorstellen wie es da oft ausgesehen hat!!!!! *eRwArs dEpp Trau:


    Ist wie überall: es gibt leider solche Oaschlöcher die nur Sauerrei hinterlassen und die anderen dürfen es dann ausbaden mit verschärften Bestimmungen!!!


    Ich persönlich hoffe, dass das Wasser noch deutlich teurer wird als bisher. Einerseits ist dann weniger Befischungsdruck und anderer Seits werden sich es dann auch manche Schweindeln überlegen und vielleicht ein anderes Wasser kaufen. Bis sie es dort so weit treiben bis wieder Verschärfungen kommen!!!

    Lg Chris )Hu
    Vegetarier sind grausam... Schweine können wenigstens weglaufen, aber Salat?! :D

  • Servus Patrick,


    ich finde jetzt die Bestimmungen auch nicht so derbe überzogen.
    Bei den meisten Donaurevieren wo ich fischte, waren eigentlich überall so ähnliche Bedingungen wie bei dir, außer das man stromseitig das ganze Jahr Spinnfischen durfte.
    In manchen Ausständen war das Spinnfischen überhaupt erst ab September möglich.


    Zum Thema Feuer machen und grillen, früher durfte man mehr, man war irgendwie freier, aber das hat sich der Angler/Mensch teilweise selbst vergeigt.
    Das wir da alle in einem Topf geworfen werden, ist natürlich klar.
    Da kommt halt jeder zum Handkuß und man muß sich mit den Bestimmungen abfinden oder das Revier bzw Gewässer wechseln.


    Onischi, hatten die dort kein Totholz rumliegen, dass die gleich Bäume fällen? /KoPf

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