Obertrummersee und Mattsee
Die Trumer Seen - ein Geschenk der Eiszeit
Nach dem Abschmelzen des Gletschereises am Ende der letzten Eiszeit bildete sich zunächst ein einziger See, dessen Wasserspiegel um ca. 20m höher lag als heute. Der Durchbruch der Mattig durch die Endmoräne nördlich des Grabensees führte vor ca. 4000 Jahren zu einer Absenkung des Wasserspiegels auf 500m und in Folge zur Dreiteilung in Mattsee (Niedertrumersee), Obertrumersee und Grabensee. Mit der beginnenden Absenkung begann die Moorbildung.
Die Trumerseen liegen ca. 20 km nördlich von der Stadt Salzburg. Die flachen Seeufer sind teils sandig-schottrig und vorzüglich zum Baden geeignet, teils mit einem breiten Schilfgürtel bewachsen, der als Laichgebiet für Fische und für die Selbstreinigungskraft der Seen bedeutungsvoll ist. Reiches Fischvorkommen in den Seen bildet seit alter Zeit die Grundlage für die Fischerei.
Daten
Mattsee
Länge 4 km Breite 1,5 km Tiefe 40 m Fläche 3,7 km²
Obertrumer See
Länge 5 km Breite 1,4 km Tiefe 35 m Fläche 4,9 km²
Grabensee
Länge 2 km Breite 0,8 km Tiefe13 m Fläche 1,3 km²
Angelfischen
| Rechte und Pflichten des Angelfischers | Fischzeiten | Fangbeschränkungen |
Rechte und Pflichten des Angelfischers
Die Angelfischerkarte berechtigt - je nach Karte - zum Fischen im Obertrumersee bzw. Mattsee und nur vom Ufer aus. Das Fischen vom Boot sowie das Auslegen eines Köders von einem Wasserfahrzeug aus ist strengstens verboten! Gefischt werden darf nur mit zwei Angelruten, zum Fang von Köderfischen darf kein zusätzliches Fischereigerät verwendet werden! Das Fischen mit Wathose ist nur auf schilffreien Schotterbänken erlaubt, jedoch ist das Abgehen von Fischereigebieten mit Wathose, Badehose etc. sowie das Aussteigen vom Boot außerhalb des Uferbereiches, um zu Fischen, strengstens verboten!
Die Angelfischerkarte ist nur mit der Jahresfischerkarte/Gastfischerkarte gültig und nicht übertragbar. Die gefangenen Fische sind Eigentum des Angelfischers. Er ist weiters berechtigt, über fremde Grundstücke zum See zu gehen um dort zu fischen, jedoch ist das Betreten von Stegen und das Baden auf fremden Grundstücken nicht gestattet.
Kinder bis zu 12 Jahren benötigen keine Fischerkarte, dürfen jedoch laut gesetzlichen Bestimmungen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen. Pro Lizenzinhaber ist das Mitfischen von 1 Kind unter 12 Jahren gestattet. Das Kind darf mit 1 Angelrute, und nur auf Friedfische, fischen.
Der Angelfischer ist weiters dazu verpflichtet die Bestimmungen des Salzburger Landesfischereigesetzes und der entsprechenden Verordnungen einzuhalten. Der Angelfischer untersteht der Kontrolle durch Fischereiaufsichtsorgane und durch Fischereiberechtigte. Für Schäden an fremden Grundstücken, sowie selbst verschuldete Unfälle haftet der Angelfischer.
Weiters hat er für eine entsprechende Ausrüstung zu sorgen. Die Verwendung von Legschnüren ist ausnahmslos verboten!
Fischzeiten Mattsee
Mai, September, Oktober von 06:00 Uhr - 20:00 Uhr
Juni, Juli, August von 06:00 Uhr - 24:00 Uhr
Obertrumer See
von 06:00 Uhr - 20:00 Uhr bzw. von 06:00 Uhr - 22:00 Uhr
Fangbeschränkung pro Tag
Fischart
maximale Stückzahl
Reinanken 6 Stk.
Hecht oder Zander 3 Stk.
Karpfen oder Schleie 3 Stk.
Brachsen 10 Stk.
Weitere Informationen zu den Fischarten (z.B. Brittelmaße) finden sie unter dem Menüpunkt Fische
Fischerkarten
Preistabelle 2016
Geltungszeit 1.5.2016 - 31.10.2016
Obertrumer See Mattsee
(Niedertrumer See)
Tageskarte
18,00 € 18,00 €
Wochenkarte
50,00 € 55,00 €
14-Tageskarte
60,00 € 75,00 €
Saisonkarte
175,00 € 200,00 €
Kombinierte Saisonkarte
250,00 €
Friedfischerkarte (1)
22,00 €
Alle Fischerkarten setzen eine Jahresfischerkarte Land Salzburg oder eine Gastfischerkarte (1 Tag: 5,00€, 7 Tage: 10,00€, 14 Tage: 18,00€) voraus. Die Gastfischerkarte kann auch bei den Ausgabestellen der Angelfischerkarte erworben werden.
Alle Fischerkarten sind nur in begrenzter Zahl verfügbar.
(1) für Jugendliche von 12 - 15 Jahren vom Zeitraum 1.5. - 31.10.
Erlaubte Köder: Wurm, Maden, Käse, Brot, Mais.
Gefischt werden darf nur mit einer Angel, sowie nur mit Einfachhacken und vom Ufer aus.
Ausgabestellen der Angelfischerkarte ( und Gastfischerkarten)
Mattsee
•Fischinger Doris/Hermann, 5163 Mattsee, Anzing 5
Tel.: (0043) 6217 / 7014
•Stockinger Josef, 5221 Lochen, Stein 7
Tel.: (0043) 6217 / 6345
Obertumer See
•Fischinger Doris/Hermann, 5163 Mattsee, Anzing 5
Tel.: (0043) 6217 / 7014
•Mösl Johann, 5164 Seeham, Seeleiten 1
Tel.: (0043) 6217 / 7561
Geltungbereich der Angelfischerkarte
Ufer des Obertrumersees und Mattsees, im Verbindungskanal Obertrumersee-Grabensee bis zur Brücke. Im Bereich der Strandbäder ist das Fischen bei Badebetrieb verboten.