Obertrummersee und Mattsee

  • Obertrummersee und Mattsee


    Die Trumer Seen - ein Geschenk der Eiszeit


    Nach dem Abschmelzen des Gletschereises am Ende der letzten Eiszeit bildete sich zunächst ein einziger See, dessen Wasserspiegel um ca. 20m höher lag als heute. Der Durchbruch der Mattig durch die Endmoräne nördlich des Grabensees führte vor ca. 4000 Jahren zu einer Absenkung des Wasserspiegels auf 500m und in Folge zur Dreiteilung in Mattsee (Niedertrumersee), Obertrumersee und Grabensee. Mit der beginnenden Absenkung begann die Moorbildung.


    Die Trumerseen liegen ca. 20 km nördlich von der Stadt Salzburg. Die flachen Seeufer sind teils sandig-schottrig und vorzüglich zum Baden geeignet, teils mit einem breiten Schilfgürtel bewachsen, der als Laichgebiet für Fische und für die Selbstreinigungskraft der Seen bedeutungsvoll ist. Reiches Fischvorkommen in den Seen bildet seit alter Zeit die Grundlage für die Fischerei.


    Daten



    Mattsee


    Länge 4 km Breite 1,5 km Tiefe 40 m Fläche 3,7 km²


    Obertrumer See


    Länge 5 km Breite 1,4 km Tiefe 35 m Fläche 4,9 km²


    Grabensee


    Länge 2 km Breite 0,8 km Tiefe13 m Fläche 1,3 km²



    Angelfischen


    | Rechte und Pflichten des Angelfischers | Fischzeiten | Fangbeschränkungen |


    Rechte und Pflichten des Angelfischers


    Die Angelfischerkarte berechtigt - je nach Karte - zum Fischen im Obertrumersee bzw. Mattsee und nur vom Ufer aus. Das Fischen vom Boot sowie das Auslegen eines Köders von einem Wasserfahrzeug aus ist strengstens verboten! Gefischt werden darf nur mit zwei Angelruten, zum Fang von Köderfischen darf kein zusätzliches Fischereigerät verwendet werden! Das Fischen mit Wathose ist nur auf schilffreien Schotterbänken erlaubt, jedoch ist das Abgehen von Fischereigebieten mit Wathose, Badehose etc. sowie das Aussteigen vom Boot außerhalb des Uferbereiches, um zu Fischen, strengstens verboten!


    Die Angelfischerkarte ist nur mit der Jahresfischerkarte/Gastfischerkarte gültig und nicht übertragbar. Die gefangenen Fische sind Eigentum des Angelfischers. Er ist weiters berechtigt, über fremde Grundstücke zum See zu gehen um dort zu fischen, jedoch ist das Betreten von Stegen und das Baden auf fremden Grundstücken nicht gestattet.
    Kinder bis zu 12 Jahren benötigen keine Fischerkarte, dürfen jedoch laut gesetzlichen Bestimmungen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen. Pro Lizenzinhaber ist das Mitfischen von 1 Kind unter 12 Jahren gestattet. Das Kind darf mit 1 Angelrute, und nur auf Friedfische, fischen.


    Der Angelfischer ist weiters dazu verpflichtet die Bestimmungen des Salzburger Landesfischereigesetzes und der entsprechenden Verordnungen einzuhalten. Der Angelfischer untersteht der Kontrolle durch Fischereiaufsichtsorgane und durch Fischereiberechtigte. Für Schäden an fremden Grundstücken, sowie selbst verschuldete Unfälle haftet der Angelfischer.
    Weiters hat er für eine entsprechende Ausrüstung zu sorgen. Die Verwendung von Legschnüren ist ausnahmslos verboten!


    Fischzeiten Mattsee


    Mai, September, Oktober von 06:00 Uhr - 20:00 Uhr


    Juni, Juli, August von 06:00 Uhr - 24:00 Uhr


    Obertrumer See
    von 06:00 Uhr - 20:00 Uhr bzw. von 06:00 Uhr - 22:00 Uhr


    Fangbeschränkung pro Tag



    Fischart


    maximale Stückzahl


    Reinanken 6 Stk.
    Hecht oder Zander 3 Stk.
    Karpfen oder Schleie 3 Stk.
    Brachsen 10 Stk.


    Weitere Informationen zu den Fischarten (z.B. Brittelmaße) finden sie unter dem Menüpunkt Fische


    Fischerkarten


    Preistabelle 2016
    Geltungszeit 1.5.2016 - 31.10.2016



    Obertrumer See Mattsee
    (Niedertrumer See)


    Tageskarte
    18,00 € 18,00 €


    Wochenkarte
    50,00 € 55,00 €


    14-Tageskarte
    60,00 € 75,00 €


    Saisonkarte
    175,00 € 200,00 €


    Kombinierte Saisonkarte
    250,00 €


    Friedfischerkarte (1)
    22,00 €


    Alle Fischerkarten setzen eine Jahresfischerkarte Land Salzburg oder eine Gastfischerkarte (1 Tag: 5,00€, 7 Tage: 10,00€, 14 Tage: 18,00€) voraus. Die Gastfischerkarte kann auch bei den Ausgabestellen der Angelfischerkarte erworben werden.


    Alle Fischerkarten sind nur in begrenzter Zahl verfügbar.


    (1) für Jugendliche von 12 - 15 Jahren vom Zeitraum 1.5. - 31.10.
    Erlaubte Köder: Wurm, Maden, Käse, Brot, Mais.
    Gefischt werden darf nur mit einer Angel, sowie nur mit Einfachhacken und vom Ufer aus.



    Ausgabestellen der Angelfischerkarte ( und Gastfischerkarten)



    Mattsee
    •Fischinger Doris/Hermann, 5163 Mattsee, Anzing 5
    Tel.: (0043) 6217 / 7014
    •Stockinger Josef, 5221 Lochen, Stein 7
    Tel.: (0043) 6217 / 6345



    Obertumer See
    •Fischinger Doris/Hermann, 5163 Mattsee, Anzing 5
    Tel.: (0043) 6217 / 7014
    •Mösl Johann, 5164 Seeham, Seeleiten 1
    Tel.: (0043) 6217 / 7561



    Geltungbereich der Angelfischerkarte


    Ufer des Obertrumersees und Mattsees, im Verbindungskanal Obertrumersee-Grabensee bis zur Brücke. Im Bereich der Strandbäder ist das Fischen bei Badebetrieb verboten.

  • Hallo Peter schön das du über die Trummerseen schreibst
    super schöne Seen den Mattsee darf man leider mit dem Boot nicht befischen ,
    die Fischerei ist auch nicht mehr das was sie einmal war , viel Privat Gründe die nicht mehr betreten werden dürfen , die Stege die früher Erfolge brachten / betreten verboten
    Renken ... ein Fremdwort ... die Netzfischerei hat leider viel kaputt gemacht ,
    mfg
    Gerhard

  • Ja ein Bekannter von mir hat dort einen Seegrund und hat jahrelang dort mit dem Boot am Obertrummersee gefischt. Nun sind aber sehr viele Einschränkungen für Bootsangler gekommen und er hat mit über 82 Jahren die Karte zurückgelegt. Jetzt fischt er in der Salzach )jAaa

  • Ja ein Bekannter von mir hat dort einen Seegrund und hat jahrelang dort mit dem Boot am Obertrummersee gefischt. Nun sind aber sehr viele Einschränkungen für Bootsangler gekommen und er hat mit über 82 Jahren die Karte zurückgelegt. Jetzt fischt er in der Salzach )jAaa


    Auch nicht schlecht, in dem Alter noch vom See-Fischer zum Fluss-Fischer zu mutieren.

  • Das spiegelt eher wieder, dass mit den vielen Regeln einem nach und nach die Lust am Fischen vergeht.
    Wenigstens konnte der Herr auf ein anderes Gewässer ausweichen. Ich hoffe das es für Ihn an der Salzach passt.
    Ist bitter wenn man ein Seegrundstück hat und es nicht nutzen kann.

    Wenn die Hölle zufriert komme ich mit dem Eisbohrer und mach ein Loch rein.
    Von solchen Kleinigkeiten lasse ich mich doch nicht vom Fischen abhalten.