Heute hab ich noch ein Stadtgewässer für Euch parat, nämlich die Untere Glan- Lieferinger Mühlbach mit Überwasser. Ein Gewässer der Peter Pfenninger Schenkung
Revierlänge: 8,3 km, Lieferinger Mühlbach von der Brücke über die Westautobahn, Glan von der Schmiedingerstraßenbrücke bis zur Mündung in die Salzach, Glanüberwasser von der Ignaz-Harrer-Straßenbrücke abwärts bis zur Revierstraßenbrücke.
Saison: 1. März bis 30. November.
Häufigste Fischarten: Bach- und Regenbogenforellen, Äschen, Barben, Aalrutten, Aitel, Huchen.
Anmerkungen:
Lizenz für eine Fischerstange
Ausfang 100 Fische pro Saison, höchstens 4 pro Tag.
Glanüberwasser: Fliegenrute mit Kunstfliege oder Nymphe. Restliches Revier: Keine Köderbeschränkungen.
Fischereibestimmungen für unsere Fließgewässer
Fischereidauer in den jeweiligen Revieren:
Saalach
ab 2. Samstag im März bis 31. Dezember
Siezenheimer Mühlbach
ab 1. März bis 30. November
Salzach
ab 1. März bis 31. Dezember
Obere Glan
ab 1. April bis 30. November
Untere Glan und Lieferinger Mühlbach
ab 1. März bis 30. November
Fangzeit:
Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang (siehe Tageszeitung oder Internet).
Fischereigeräte und Ausrüstung:
Die Lizenz gilt für eine (Salzach: zwei) Stange(n) mit jeweils einem Einfachhaken. In der Fliegensaison ist das Fischen mit einer Fliegenstange ohne Wurfgewicht gestattet (Springer erlaubt). Mehrfachhaken dürfen nur an Blinkern, Twistern etc. sowie Systemen mit totem Köderfisch verwendet werden. Jeder Fischer hat eine Lösezange, ein Maßband und ein geeignetes Schreibgerät (keinen Bleistift etc.) mit sich zu führen.
Tages- und Jahresausfang:
Pro Lizenz und Tag 4 Fische. Nach Erreichen des Tagesausfanges ist das Fischen einzustellen. Eine Jahreslizenz berechtigt zum Ausfang von höchstens 100 Fischen pro Revier und Jahr. Ist dieser Ausfang erreicht, verliert die Lizenz unabhängig von der Fischereidauer im jeweiligen Revier ihre Gültigkeit. Mehrtageskarten müssen vor Beginn des Fischens die vollständige Tageseintragung enthalten.
Jeder Fisch, der entnommen wird, ist sofort nach dem Fang und vor Wiederaufnahme der Fischerei im Erlaubnisschein bzw. im Fangbuch unlöschbar einzutragen. Die gefangenen Fische sind am Angelplatz bei sich aufzubewahren und auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzuzeigen.
Mindestmaße und Schonzeiten:
Äsche
35 cm
01. Jänner bis 31. Mai
Bachforelle
28 cm
01. Oktober bis Ende Februar
Bachsaibling
28 cm
01. Oktober bis Ende Februar (nur Saalach, sonst keine)
Regenbogenforelle
28 cm
15. Dezember bis 15. April (nur Saalach, sonst keine)
Aalrutte
35 cm
01. Dezember bis 31. März
Huchen
85 cm
01. Februar bis 31. Mai
Barbe
35 cm
01. Mai bis 15. Juni
Nase
—
Ganzjährig geschont
Koppe
—
01. März bis 31. Mai
Elritze / Pfrille
—
01. April bis 30. Juni
Für alle übrigen Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße. Untermassige oder in der Schonzeit gefangene Fische müssen unter größter Rücksichtnahme rückgesetzt werden.
Erlaubte Köder:
Saalach Oberlauf (flussabwärts von der Staatsgrenze bis Flusskilometer 3,4):
Ab Fischereibeginn bis einschließlich 15. April und ab 1. Oktober bis Saisonende mit künstlicher Fliege. Vom 16. April bis einschließlich 30. September mit künstlicher Fliege, Blinker (Twister etc.) und toten Köderfischen.
Achtung! Während der gesamten Fangsaison darf von der Oberkante Kaskadenwehr (ca. Flusskilometer 9,2) bis zu Flusskilometer 10,8 nur mit der künstlichen Fliege gefischt werden.
Saalach Unterlauf (von Flusskilometer 3,4 bis zur Mündung in die Salzach):
Ab Fischereibeginn bis einschließlich 15. April und ab 1. November bis Saisonende mit künstlicher Fliege. Vom 16. April bis einschließlich 31. Oktober dürfen an einem Einfachhaken alle gesetzlich erlaubten Köder verwendet werden.
Salzach:
An einem Einfachhaken pro Stange dürfen alle gesetzlich erlaubten Köder verwendet werden.
Siezenheimer Mühlbach:
Vom 1. März bis 30. April und vom 1. Oktober bis zum 30. November mit künstlicher Fliege, Blinker (Twister etc.) und toten Köderfischen. Vom 1. Mai bis zum 30. September dürfen an einem Einfachhaken alle gesetzlich erlaubten Köder verwendet werden.
Obere Glan, Untere Glan und Lieferinger Mühlbach, Glanüberwasser:
Im Glanüberwasser ausnahmslos mit künstlicher Fliege oder Nymphe. In allen anderen Teilen der Glan und des Lieferinger Mühlbaches dürfen an einem Einfachhaken alle gesetzlich erlaubten Köder verwendet werden.
Mitfischen von Kindern:
In den Fließgewässern ist das Mitfischen von Kindern unter 12 Jahren nur mit einer in der Jahreskarte oder Mehrtageskarte eingetragenen Zusatzlizenz erlaubt. Der Ausfang eines mitfischenden Kindes wird dem Tagesausfang des Lizenznehmers zugerechnet. Das Kind muss sich in unmittelbarer Nähe des Lizenznehmers aufhalten, der auch für die Einhaltung der Bestimmungen durch das Kind haftet.
Sonstige Bestimmungen:
Das Befischen von Seitenbächen und Fischaufstiegen ist untersagt.
Die Weitergabe von Lizenzen ist verboten. Nicht waidgerechtes Verhalten, Tierquälerei sowie die Übertretung gesetzlicher Vorschriften oder der vorstehenden Bestimmungen hat neben sonstigen verwaltungs- oder strafrechtlichen Konsequenzen den sofortigen Entzug der Lizenz zur Folge. Bereits bezahlte Lizenzgebühren sind verfallen. Den Anweisungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten. Gemäß Salzburger Landesfischereigesetz sind Aufsichtsorgane berechtigt, auch Gepäckstücke und Fahrzeuge zu kontrollieren.
Tageskarten für alle Reviere erhalten Sie bei den folgenden Kartenausgabestellen:
Stadt Salzburg:
Angelcenter Salzburg, Bessarabierstraße 68-70
ENI Tankstelle Oberholzer, Münchner Bundesstraße 29
Nelly’s Frisiersalon, Maxglaner Hauptstraße 4
Nordfishing 77, Vogelweiderstraße 116
Flachgau:
Fisherman’s Partner, Mühlbachstraße 29, Seekirchen
Tennengau:
Angelsport Gerold Putz, Hallfahrtufer 17, 5400 Hallein
Mehrtageskarten für die Saalach sind in limitierter Anzahl bei unserem Bewirtschafter Gerhard Hatheier (5020 Salzburg, Freudlspergerweg 13, Telefon 0662 – 435 158) erhältlich.
Tageskarte 23Euro
Jahreskarte 160 Euro
Sonderlizenz Jugendkarte: Für Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: € 70.00
*) Gemeinsame Tageskarte gilt für die Reviere 5 und 8.
44290381_985377208316154_642885337818857472_n.jpg