Der Karlsbaderweiher

  • Gleich hinterm Salzachsee links befindet sich der Karlsbaderweiher der Peter Pfenninger Schenkung


    Der Karlsbaderweiher


    Reviergröße: Der Karlsbader Weiher befindet sich in Liefering, am Ende der Schmiedingerstraße links (eigener Parkplatz). Größe: 3 ha, Fischen entlang des gesamten Ufers gestattet.


    Häufigste Fischarten:


    Karpfen
    Schleie
    Amur
    Tolstolob
    Zander
    Hecht


    Fischereibestimmungen für Weiher und Teiche ab 1. März 2016


    Fischereisaison:


    1. März (nur bei weitgehend eisfreier Wasserfläche) bis 30. November


    Fangzeit:


    5:00 Uhr bis 20:00 Uhr, vom 1. Mai bis einschließlich 30. September von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr.
    Fischereigeräte und Ausrüstung:


    Die Lizenz gilt für zwei Stangen (Jugendferienkarte und Sonderlizenz: eine Stange) mit jeweils bis zu zwei Einfachhaken. Die Verwendung einer kleinen Köderspirale an der Hauptschnur ist erlaubt. Mehrfachhaken dürfen nur an Blinkern, Twistern etc. sowie Systemen mit totem Köderfisch verwendet werden. Jeder Fischer hat eine Lösezange, ein Maßband, ein geeignetes Schreibgerät (keinen Bleistift etc.) und einen Setzkescher mit sich zu führen.
    Tages- und Jahresausfang:


    Pro Lizenz und Tag 4 Fische, davon im November nur 2 Karpfen.
    Jugendferienkarte: 4 Fische, davon 2 Karpfen
    (Sonderlizenz: 4 Fische, davon 2, im November 1 Karpfen)
    Nach Erreichen des Tagesausfanges ist das Fischen einzustellen. Eine Jahreslizenz berechtigt zum Ausfang von höchstens 100 Fischen pro Revier und Jahr. Ist dieser Ausfang erreicht, verliert die Lizenz unabhängig von der Fischereidauer im jeweiligen Revier ihre Gültigkeit.


    Jeder Fisch, der entnommen oder im Setzkescher gehältert wird, ist sofort nach dem Fang und vor Wiederaufnahme der Fischerei im Erlaubnisschein bzw. im Fangbuch unlöschbar einzutragen. Die gefangenen Fische sind am Angelplatz bei sich aufzubewahren und auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzuzeigen.


    Mindestmaße und Schonzeiten:


    Barsch -- 01. Februar bis 31. Mai
    Hecht 50 cm 01. Februar bis 31. Mai
    Zander 40 cm 01. Februar bis 31. Mai
    Schleie 25 cm 01. Juni bis 31. Juli
    Karpfen 35 cm 01. Oktober bis 31. Oktober
    Amur 60 cm 00. Keine Schonzeit
    Tolstolob 60 cm 00. Keine Schonzeit
    Rotfeder 15 cm 16. April bis 30. Juni
    Bachforelle 28 cm 01. Oktober bis Ende Februar
    Bachsaibling 28 cm 00. Keine Schonzeit
    Regenbogenforelle 28 cm 00. Keine Schonzeit
    Für alle übrigen Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße. Untermassige oder in der Schonzeit gefangene Fische müssen unter größter Rücksichtnahme rückgesetzt werden.


    Erlaubte Köder:


    Es dürfen alle gesetzlich erlaubten Köder verwendet werden.
    Mitfischen von Kindern:
    a) Kinder von Jahreskarten- Inhabern: Siehe Eintragung in der Jahreskarte.
    b) Fischen von Kindern ohne eigene Jahresfischerkarte (Steuerkarte): Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen gegen Entrichtung der Lizenzgebühr uneingeschränkt fischen, sofern sie sich in Begleitung eines volljährigen Erlaubnisschein-Inhabers befinden.
    c) Unentgeltliches Mitfischen von Kindern: Pro Erlaubnisschein-Inhaber darf ein Kind unter 12 Jahren mit einer leichten Köderfischstange mit Kleinschwimmer, Klemmblei und Einfachhaken unentgeltlich mitfischen. Der Ausfang des mitfischenden Kindes wird dem Tagesausfang des Lizenznehmers zugerechnet. Das Kind muss sich in unmittelbarer Nähe des Lizenznehmers aufhalten, der auch für die Einhaltung der Bestimmungen durch das Kind haftet.
    Mehrtageskarten:
    Mehrtageskarten gelten vom Tag der Ausstellung an ein Kalenderjahr und müssen vor Beginn des Fischens die nicht löschbare Eintragung des Fischertags enthalten.
    Bitte beachten Sie besonders folgende Verbote:
    Beginn des Fischens ohne gültige Lizenz (kein Vorverkauf am Teich!)
    Jede Form der Weitergabe von Lizenzen an andere Personen
    Den Austausch von im Setzkescher befindlichen Fischen
    Das Schuppen und Ausnehmen von Fischen am Weiher (Teich)
    Das Anfüttern (auch mit Futterkörben oder Booten) ist sanitätspolizeilich verboten.
    Die Angelplätze sind sauber zu halten. Verschmutzt vorgefundene Angelplätze müssen gereinigt werden oder dürfen nicht benützt werden. Auf das Wassergeflügel im Vogelschutzgebiet ist besonders zu achten. Um Verletzungen von Hunden und Schwänen zu verhindern, dürfen beköderte Haken nicht unbeaufsichtigt zugänglich sein.
    Nicht waidgerechtes Verhalten, Tierquälerei sowie die Übertretung gesetzlicher Vorschriften oder der vorstehenden Bestimmungen hat neben sonstigen verwaltungs- oder strafrechtlichen Konsequenzen den sofortigen Entzug der Lizenz zur Folge. Bereits bezahlte Lizenzgebühren sind verfallen. Den Anweisungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten. Gemäß Salzburger Landesfischereigesetz sind Aufsichtsorgane berechtigt, auch Gepäckstücke und Fahrzeuge zu kontrollieren.


    Karlsbader Teich (9)Lizenzpreise:


    Tageskarte 25 Euro
    Jahreskarte 370 Euro
    24-Stunden *) 25 Euro


    Tageskarten für alle Reviere und Mehrtageskarten für den Leopoldskroner Weiher erhalten Sie bei den folgenden Kartenausgabestellen:
    Stadt Salzburg:
    ENI Oberholzer, Münchner Bundesstraße 29
    Angelcenter Salzburg, Bessarabierstraße 68-70
    Cafe-Restaurant Panorama, Josef-Brandstätterstraße 6
    Nordfishing 77, Vogelweiderstraße 116
    Flachgau:
    Fisherman’s Partner, Mühlbachstraße 29, Seekirchen
    Tennengau:
    Angelsport Gerold Putz Hallein
    Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen nur einen Auszug aus den Bestimmungen für die einzelnen Gewässer darstellen. Sie erhalten bei Lizenzerwerb die vollständigen Bestimmungen für das Gewässer Ihrer Wahl.



    http://www.pfenninger.at


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  • Lustig bei den Bestimmungen die Bezeichnung "2 Stangen" für 2 Ruten.
    Ich weiß schon dass man in Teilen Österreichs zur Rute "die Stang´" sagt, aber dies gedruckt in einer Fischereiordnung zu finden ist doch drollig. So wie ich schon mal gelesen habe "2 Angelstöcke".

  • Lustig bei den Bestimmungen die Bezeichnung "2 Stangen" für 2 Ruten.
    Ich weiß schon dass man in Teilen Österreichs zur Rute "die Stang´" sagt, aber dies gedruckt in einer Fischereiordnung zu finden ist doch drollig. So wie ich schon mal gelesen habe "2 Angelstöcke".



    Dazu möchte ich sagen das die Peter Pfenninger Schenkung sehr auf Tradition bedacht ist. Sie hat eine eigene Fischerinnung die die Gewässer bewirtschaftet. Peter Pfenninger war ein Berufsfischer im alten Salzburg und hatte einige Fischrechte die er dann der Stadt Salzburg übergab. Diese werden durch die Schenkung verwaltet. Alles nachzulesen unter http://www.pfenninger.at.