Hätte da eine Frage zur Entnahme von Weißfischen.
In der Revierordnung eines wiener Reviers steht folgendes:
"Pro Tag dürfen 2 Stück Karpfen, 2 Stück Schleien, 2 Stück Raubfische und 2 Stück Aalrutten,sowie zusätzlich 15 Stück Köderfische (Fische welche gefangen und auch als Kessler-, Schwarzmaul- oder Syman-Grundel identifiziert werden, sollten nicht zurückgesetzt werden), davon max. 5 Stück Weißfische (Döbel, Barbe, Brachse, Giebel, Nase, Nerfling, Rußnase, Schied) angeeignet werden"
Wie ist das jetzt mit den Weißfischen die ein Brittelmaß haben, darf ich die auch entnehmen wenn sie kleiner sind und ich sie als Köderfisch verwende?
Oder ist eine zb Barbe mit 36cm noch ein Köderfisch?