Entnahme von Weißfischen

  • Hätte da eine Frage zur Entnahme von Weißfischen.
    In der Revierordnung eines wiener Reviers steht folgendes:
    "Pro Tag dürfen 2 Stück Karpfen, 2 Stück Schleien, 2 Stück Raubfische und 2 Stück Aalrutten,sowie zusätzlich 15 Stück Köderfische (Fische welche gefangen und auch als Kessler-, Schwarzmaul- oder Syman-Grundel identifiziert werden, sollten nicht zurückgesetzt werden), davon max. 5 Stück Weißfische (Döbel, Barbe, Brachse, Giebel, Nase, Nerfling, Rußnase, Schied) angeeignet werden"


    Wie ist das jetzt mit den Weißfischen die ein Brittelmaß haben, darf ich die auch entnehmen wenn sie kleiner sind und ich sie als Köderfisch verwende?
    Oder ist eine zb Barbe mit 36cm noch ein Köderfisch? /KoPf

  • Servus robu,
    Ich weiß nicht ob das wo anders irgendwie anders gehandhabt wird als in den Revieren wo ich mich so bewege aber Brittelmaß ist Brittelmaß. Ich denke nicht daß es da noch eine Abstufung gibt wennst den Fisch als Köderfisch nehmen willst.


    Meiner Meinung nach ganz klar - ein Fisch muß dem Brittelmaß entsprechen um entnommen werden zu dürfen. Ganz egal für welchen Zweck.


    LG. P.

  • Hätte da eine Frage zur Entnahme von Weißfischen.
    In der Revierordnung eines wiener Reviers steht folgendes:
    "Pro Tag dürfen 2 Stück Karpfen, 2 Stück Schleien, 2 Stück Raubfische und 2 Stück Aalrutten,sowie zusätzlich 15 Stück Köderfische (Fische welche gefangen und auch als Kessler-, Schwarzmaul- oder Syman-Grundel identifiziert werden, sollten nicht zurückgesetzt werden), davon max. 5 Stück Weißfische (Döbel, Barbe, Brachse, Giebel, Nase, Nerfling, Rußnase, Schied) angeeignet werden"


    Wie ist das jetzt mit den Weißfischen die ein Brittelmaß haben, darf ich die auch entnehmen wenn sie kleiner sind und ich sie als Köderfisch verwende?
    Oder ist eine zb Barbe mit 36cm noch ein Köderfisch? /KoPf


    ]hi Also ich lese heraus das Du 15 Köderfische nehmen darfst und dabei dürfen bis max. auch 5 Weißfische wie Döbel, Barbe, Brachse, Giebel, Nase, Nerfling, Rußnase, Schied sein ! Kann mir nicht vorstellen das diese 5 Weißfische dann ein Brittelmaß haben müssen !! Was willst dann fangen mit einem Rapfen mit 40cm oder einer Barbe mit 35cm Brittelmaß /wItz !! Mfg. Tony

    Meine Ex hat zwecks angeln immer gemault... )gR hab sie deswegen gegen einen Chihuahua getauscht.. )jAja

  • Ich glaube es ist so gemeint, dass mit den 15 Köderfischen die üblichen "Köderln" wie Rotauge, Rotfeder, Laube, Güster gemeint sind.
    Die maximal 5 Stück Weißfische dürften das sein, was man zu meiner Zeit "Grobe Weiße" nannte, also die angeführten Fische wie Nase, Nerfling usw. , die ein Brittelmaß haben.

  • Danke für eure Einschätzungen .. ich hätte es auch so verstanden, dass das Brittelmaß die "oberste" Regel ist die immer gilt.
    Vermutlich ist es genau so gemeint wie Lupus geschrieben hat und es ist einfach blöd formuliert.

  • ]hi 15 Stück Köderfische davon max. 5 Stück Weißfische (Döbel, Barbe, Brachse, Giebel, Nase, Nerfling, Rußnase, Schied) !!! Heißt meiner Meinung nach das Döbel, Barbe, Brachse, Giebel, Nase, Nerfling, Rußnase und Schied in dem Fall als Köderfische verwendet werden dürfen !! Glaube nicht das da nach Brittelmaß gerechnet wird !! Mfg. Tony

    Meine Ex hat zwecks angeln immer gemault... )gR hab sie deswegen gegen einen Chihuahua getauscht.. )jAja

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