Schlauchboot

  • Servus kurze frage,, Ich will kaufen
    schlauchboot 240 cm mit motor 1.47 kW benzin.
    ziel ist fischen am bodensee rheindelta revier..
    Was ich muste machen mit meine boot?? erst BH Bregenz melden? und nacher?
    und ist stimmt ich kann minimal 300m vom uffer angeln?
    und wie sieht das wann ich nur Paddel schwimmen?


    Thema Bodensee OSterreich seite

  • Für ein Schlauchboot mit Paddel brauchst du nichts .


    Ob man Schlauchboot mit Motor auch anmelden muss mit Benziner ja .

    §bOOT Nein ich bin hier nicht der Chef ,ich bin nur Fisch-süchtig, ! /aNgeln

  • grr .. also :) Zum Verkaufen Nagel Neu nie einmal starten Benzin Motor
    Motortyp: 2-Takt, 1 Zylinder
    Höchstgeschwindigkeit: 6500 U / min
    Leerlaufdrehzahl: 3000 U / min
    Maximale Leistung: 1,9 kW / 2,5 km
    Kraftstofftankinhalt: 1,2 l
    Kraftstoff: Öl + Gas-Gemisch
    Mischungsverhältnis: 1:25
    Übersetzungsverhältnis: 2,08
    Gänge: vorwärts / neutral
    Maschinengewicht: 12 kg


    hihih :) 100 euro


    und was ist mit thisem 300m ?? wann mit hand schwimmen dann must nicht 300m vom uffeR?

  • Mit Maximale Leistung: 1,9 kW willst du auf dem Bodensee Fahren bist du lebensmüde ? )jAaa


    Das sind ja nur ca 2,5Ps was machst du wenn du in einem Sturm kommst und zu weit Draußen bist ?


    Unter 5-6 PS würde ich mich nicht auf den See hinaus trauen . )nEIn


    Und ich weis wovon ich rede habe ja ca 25 Jahre auf dem See Geangelt und wen du die Sturmwarnung siehst, solltes du eigentlich mit deinen 2,5 Ps schon im Hafen sein . )jAaa

    §bOOT Nein ich bin hier nicht der Chef ,ich bin nur Fisch-süchtig, ! /aNgeln

  • Das sind Deutsche Gesetze, wie es bei uns ist weis ich nicht ,aber da kann die der Julius b vielleicht weiter helfen .

    §bOOT Nein ich bin hier nicht der Chef ,ich bin nur Fisch-süchtig, ! /aNgeln

  • Verlass dich nicht auf Infos, die Irgendwer irgendwoanders in einem Forum vielleicht gehört hat.
    Ups das ist ja auch im Forum /KoPf/wItz/wItz/wItz



    Na egal, am Bodensee haben D,Ö und CH gleiches Recht vereinbart, also ist es Quatsch mit "das ist deutsche Recht und gilt hier nicht" usw.
    Ich lege dir dringendst nahe, dir die Bodensee-Schiffahrtsordnung (BSO) einmal genauestens einzuverleiben,
    da werden alle deine Fragen beantwortet.


    Es ist wie im Straßenverkehr, auch wenn du nur mit dem Fahrrad unterwegs bist und keinen Führerschein hast, musst du die Verkehrsregeln trotzdem kennen.
    Genauso ist es auch auf dem See. Auch wenn du ein patentfreies Vergnügungsfahrzeug oder ein Ruderboot steuern willst.


    Abgesehen davon, dass du die gesamte BSO aufmerksam studieren solltest, lege ich dir folgendes noch besonders nahe:
    ++ §2.01 Abs. 1 lit a, b und Abs. 2 ff; Damit weißt du, was du anzumelden hast.
    ++ §13.01 bis §13.20 komplett. Damit wir dir auch klar, dass dein Wasser- und Luftverpestender 2-Takt Jauchemixer keine Zulassung bekommen wird.
    ++ Die Anlagen A und B komplett


    Zuständige Behörde ist im Falle die BH-Bregenz.



    Schönen Gruß