"Steuerung von Landesgesetzen"

  • So nachdem wir hitzig in anderen threads darüber diskutiert haben wie wir ein potenzielles Landesgesetz zum Catch and Release-Verbot gemeinsam(!!! /wItz Ja) ) aufhalten können,übrigens das müssen wir schaffen,ein paar Anmerkungen meinerseits,hauptsächlich aber in Richtung Salmonidengewässer.


    Der Thread hat nicht unbedingt viel mit der anderen Diskussion zu tun,den wollte ich immer schon schreiben weil es nicht uninteressant ist.


    Landesgesetze sind einzuhalten.


    Das bedeutet aber trotzdem ,daß sie vereinsintern oder durch einen Pächter,ich möchte es jetzt einmal so nennen,"erweitert" werden können.


    Das findet jetzt schon fast in jedem Verein statt(Man denke an das Entnahmeverbot von Mutterkarpfen über 5 kg in vielen Teichanlagen oder geschützte Zander und und und),vor allem aber an Salmonidengewässern ist es alltäglich.


    Schonzeiten werden verlängert(verkürzt dürfen sie ja nicht werden!),Mindestfangmaße adaptiert und wie es auch vorkommen kann,ganze Arten über Jahre geschont(auch diejenigen, welche nicht unter Schutz stehen!).


    Ich kenne kein einziges Forellenwasser,an dem das zum Beispiel von der steirischen Landesregierung vorgeschriebene Forellen-Mindestmaß dem tatsächlichen Entnahmemaß entspricht.


    Im Salzagebiet der Bundesforste ist die Äsche seit Jahren geschont.Anderswo wird sie befischt und entnommen,weil sie eben auch noch häufig ist.



    Für Put and Take Gewässer jeglicher Art und überfüllte Karpfenteiche stellt das Catch and Release Verbot sicherlich die größte Bedrohung dar,weil hier einfach viel gefangen wird und die Fische meistens auch fangfähig sind(zum Beispiel Forellengewässer wo monatlich der Container kommt und Regenbogenforellen einer Einheitsgröße hineinkippt).


    An natürlich bestehenden Fließgewässern(ich nehme jetzt aber die Donau mit ihrem tollen Weißfischbeständen absichtlich heraus),aber auch an großen Seen und Baggerteichen, ließen sich einfach geschickt Zwischenbrittelmaße einführen um der drohenden Entnahmepflicht zu entgehen.


    Zum Beispiel Hecht 70-90 cm(Darüber sind sie ja ganz wichtig zur Reproduktion,darunter eben für diesen Verein ganz einfach zu klein!)


    Sollte es also zu ,was wir alle nicht hoffen,einem totalen Catch and Relase-Verbot kommen,dann werden vielerorts diese Sonderregelungen greifen und vor allem Kochtopfangler werden sich aber ärgern.


    Unter dem Deckmantel der schwachen Population oder der besten Reproduktionsgröße läßt sich vieles finden.......


    In meinem Murrevier gilt jetzt schon die Regel,die Alle nicht nur akzeptieren sondern auch gutheißen
    Entnahme:
    Regenbogenforelle zwischen 33 und 40 cm
    Bachforelle über 40 cm
    Huchen geschont(bei mir wurscht /wItz )


    Habt Ihr ähnliche Erfahrungen oder Interessantes zu berichten?

  • Ich sage es euch gleich wen jetzt hier aus so eine blöde Diskusion über das C&R anfängt lösche ich alles !


    Darüber hinaus freue ich mich schon auf eure Beiträge . Io)

    §bOOT Nein ich bin hier nicht der Chef ,ich bin nur Fisch-süchtig, ! /aNgeln

  • Ich hab's schon einmal in einem Thread eingestellt, und obwohl diese Information nicht einmal ignoriert wurde, mach ich's nochmal, und häng eine amtliche Stellungnahme aus Bayern als PDF-Anhang rein.
    Für jene, welche keine Anhänge lesen wollen, der Anhang in Zusammenfassung:
    ES MUSS NICHT JEDER FISCH ENTNOMMEN UND ABGESCHLAGEN WERDEN!
    Alles klar?
    Bevor wieder unser Bayrischer Nachbar als Beispiel herangezogen wird.

  • Peter ich kann ihn wieder nicht öffnen,aber ich kenne den Inhalt der deutschen Regelungen und da hat es immense "Schlupflöcher" gegeben.....



    Ich hab den thread aber nicht unbedingt wegen der C.a.R Diskussion reingestellt,er beinhaltet mehr finde ich .......



    Wie es in Deutschland wirklich ist weiß ich aus anderen Diskussionen,nämlich nicht so schlimm! ;)

  • Servus Bernhard,


    war mir schon klar, dass es dir hier nicht nur um C&R geht. Mir geht's auch um mehr, da mir dieses Thema ohnehin schon zum Hals raushängt.


    Ich hab den Anhang auch nur eingestellt, damit eines klar wird:
    Es gibt Gesetze, und es gibt die sogenannten Durchführungsverordnungen. Das hat mit Schlupflöchern nix zu tun.
    lg, Peter

  • Hast recht juridisch gesehen.... ;)



    Im Grunde ist es ja bei uns in der "Ausführung" net anders obwohl es diese Gesetzesverordnung direkt noch nicht gibt.


    "Hegeziel" oder zu "Hegezwecken" usw.

  • Gutes Thema Bernhard !


    bin da auch dafür Zwischenmaße und Entnahme-Regelung !


    kann man ja auf diverse Fischarten ausweiten und nicht nur auf Salmoniden !


    du schließt die Donau aus ! OK


    aber ich befürchte auch in Mur oder Inn oder Enns u.s.w wäre ja ein C&R Verbot auch der "TOD heimischer Weissfischarten" (natürlich nur wenn das C&R executiert wird )


    in Put & Take Anlagen egal ob Forellen- oder Karpfenp...f wäre ich sowieso für eine Regelung !
    die Fische in solchen Anlagen gehören sowieso ausgewechselt !


    Auch bei Wettfischen an solchen Anlagen kann man eine Regelung mit "Entnahme" finden !


    ich würde es auch begrüßen wenn Teichbesitzer mehr Wert auf Austausch und
    Entnahme legen würden !


    und das Gesetz aus Bayern ist zwar ein Gutes Beispiel aber was die in Oberösterreich gefordert haben bei der Messe war leider bissl schärfer !


    und Peter es hat mich schon interessiert ! nur wäre ich lieber für Gesetze wo man keine div. Schlupflöcher benötigt ;)


    ich beweg mich gesundheitlich schon am Rande des Abgrunds durch mein Übergewicht :D muss ichs nicht bei meinem Hobby auch noch haben ;)

  • Im Grunde bräuchte aber ein Pächter/Verein nur melden :
    Die und die und die Fischart bleibt jetzt auf unbestimmte Zeit geschützt ,auch in der Donau.....


    Es ist eigentlich ganz einfach.......

  • Hi Bernhard


    Unser Steirisches Landesfischereigesetz ist ohnehin nicht mehr Zeitgemäß /KoPf


    Die Brittelmaße sind für mich ein Witz )Oh


    Und die Schonzeiten sind Teilweise auch nicht mehr brauchbar!


    Beispiel Hecht der könnte schon Mitte April Freigegeben werden bei uns da hat er Fertiggelaicht.


    Schonzeiten für Karpfen und Wels kann man eh wieder Aufheben so wie vor dem Gesetz 2000.


    Karpfen werden Jährlich Tonnenweise von den Vereinen Eingesetzt eben dafür das die Fischer was zum Ausfang haben und der Wels is eh genau dann geschont wenn er am besten zu fangen ist und er wird eh überall als Übel angesehn ;)

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