Vertikalangeln?!

  • ich hab mal ne Grundsatzfrage:
    Zählt Verikalangeln zum Spinnfischen?????


    Meine Frage rührt daher, dass ich gerne speziell jetzt im Winter aktiv auf Wels angeln möchte, sprich vertikal mit Fireball, Wurmbündel oder dergleichen....
    In der Gewässerordnung stehts wie folgt drinnen:
    Spinnfischen ist nur in der Zeit von 1. Juni bis 31. Dezember erlaubt. Bei der Verwendung von
    Mehrfachhaken sind die Widerhaken durch Zusammendrücken oder Abfeilen unwirksam zu machen.
    Bei Verwendung von Einfachhaken ist der Widerhakenerlaubt. Widerhakenloses Angeln ist erwünscht.


    Wie seht ihr das, bzw weiß jemand ob es eine offizielle Einordnung dafür gibt?
    Grüße Markus

    Nix gefangen is auch geangelt....


    Hier her fischi fischi!!!!! )Fi(

  • Ich fürchte auch, dass das was heute Vertikalfischen genannt wird, das selbe ist was wir früher einfach "Zupfen" oder "Tunken" oder "Zocken" nannten. Ich kannte es sättlich von der Seesaiblings-Fischerei.
    Ich fürchte auch, dass bei strenger Auslegung das aktive Führen des Köders als Spinnfischen ausgelegt wird.


    Da habe ich eh gleich eine Frage: An einem Revier, wo Spinnfischen erst ab 1.9. gestattet ist, zogen am 1.6. immer gleich welche mit Streamerruten und großen Hechtstreamern und Wathose los und erzählten mir, dass "Streamerfischen" kein Spinnfischen ist. Okay, Streamerfischen ist "Fliegenfischen", aber wenn jetzt einer nen Großen Hechtstreamer nimmt und auswirft und einstrippt, ist das nicht genauso aktives Raubfischangeln wie beim Blinkern?


    Aber ich würde in so einem Fall den Vereinsvorstand fragen, oder am besten ist es immer, den Obmann der Fischereikontrolle zu fragen. Ich will jetzt niemand schlecht machen und nichts pauschal verurteilen, aber ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die sonstigen Funktionäre von Vereinen oft eher die sind, die am Schreibtisch sitzen und selber wenig fischen gehen. Der Obmann der Fischereikontrolle dagegen ist meistens ein wirklich aktiver Fischer und kennt sich auch mit den moderneren Taktiken aus, daher würde ich den fragen. Oder Kontrollreferat im Verband, die müssten es auch wissen.

  • Ich fürchte auch, dass das was heute Vertikalfischen genannt wird, das selbe ist was wir früher einfach "Zupfen" oder "Tunken" oder "Zocken" nannten. Ich kannte es sättlich von der Seesaiblings-Fischerei.
    Ich fürchte auch, dass bei strenger Auslegung das aktive Führen des Köders als Spinnfischen ausgelegt wird..


    Auch bei nicht strenger Auslegung ist es so Gerhard ... sobald Du den Köder aktiv mit der Angel "führst", zählt es zum Spinnfischen.
    Auch das Streamerfischen zählt genauso wie das Vertikalangeln zum Spinnfischen Gerhard.

  • Naja, auch Hegenenfischen ist Vertikalangeln, aber nicht automatisch Spinnfischen.
    Und dass Streamerfischen obligatorisch Spinnfischen sein soll, erschließt sich mir nicht ganz.
    Hier ist wohl eher auf die Interpretation des jeweiligen Bewirtschafters zu achten.


    Allerdings Fireball vertikal ist sehr eindeutig Spinnfischen.


    Schönen Gruß

  • Es kann schon sein, dass manche Gewässereigner es zulassen ... bei uns in Wien ist es nicht so. Denn was ist der Unterschied zwischen einem Streamer und einem Blinker ..... beides ziehst Du durch das Wasser. Mit welcher Geschwindigkeit oder mit welcher Art ist eigentlich egal ... zumindest wird es bei uns in Wien es so gehandhabt .....

  • Hallo Markus


    Ich persönlich würde die von dir beschrieben Art des Vertikalfischens eindeutig dem Spinnfischen zuordnen aber was nützen dir die ganzen persönlichen Einschätzungen in einem Forum. Ich würde solche Fragen ausschließlich mit dem spezliellen Verein abklären und das Ganze, wenn irgendmöglich, auch schriftlich (Mail) den das kann ich mir dann ausdrucken und es kann zu keinem Mißverständnis kommen wie "Der hat gsagt, etc..."


    Gerhard
    Ich wäre an einem Raubfischgewässer (im Gegensatz zu einem Forellengewässer) noch nie auf die Idee gekommen Streamerfischen mit der Fliegenrute oder auch an der Spinnrute nicht mit konventionellen Spinnfischen gleichzusetzten. Würde mich echt wundern wenn das irgendwer anders sehen würde. Geht ja hier eindeutig um die aktive Art zu fischen worunter sicherlich beide Arten fallen. Soweit ich weiß wir diese Regel in erster Line deshalb angewandt um bei kleinern Gewässern während der sommerlichen Hauptsaison die Ansitzangler vor den umherziehenden Aktivanglern zu "schützen". Den Raubfischen als Ansitzangler darf man ja üblicherweise an solchen Gewässern auch schon ab 1.5 oder 1.6.

  • Danke mal für eure Einschätzungen und Meinungen )jAja


    Ich werd es natürlich vorab klären wie das auszulegen istit dem jeweiligen Gewässerpächter/-betreiber um Problemen hier vorab schonmal aus dem Weg zu gehen.....
    Wie immer ist sowas aber denke ich sehr Auslegungssache jedes einzelnen, weil wenn zb statt dem Firebal mit Köderfisch eine Pose mit Blei und danach ein Köderfischpräsentiert wird ist es ja Posenangeln, der Effekt ist aber der selbe, nur dass beim Fireball die Pose fehlt.....
    Wie gesagt, muss jeder Betreiber selber entscheiden und danach muss man sich richten...... Io)
    Ps: jetzt hab ich erst mal schaun müssen was überhaupt so ein Streamer is von dems ihr da dauernd redets^^

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