Bestimmung OÖ Donau B

  • Hallo,


    Eine Frage, die wahrscheinlich eh klar ist, aber ich steh mom. total auf der Leitung.


    Es geht um meine neu erworbene Berechtigung OÖ, Donau B, Aussteller ist Lfvoö.


    Ich plan(te) ab und zu meine zwei Kinder zum Fischen mitzunehmen und ihnen unter Aufsicht zu zweit eine Rute anzuvertrauen.


    Dazu steht in den Bestimmungen der Punkt:


    "Mitfischen von Kindern bis zum 12.Lebensjahr ist mit einer Rute in Begleitung einer Aufsichtsperson mit Lizenz gestattet. Sowohl die Rute und der Ausfang zählen zum Lizenznehmer, ebenso muss der Mitfischer im Besitz eines Lizenzbuches von OÖ sein"


    Ich interpretiere den letzten Absatz so dass ich für jedes Kind eine eigene Jahreskarte für dieses Gewässer kaufen müsste (damit ist das Thema Kinder mitnehmen für mich eigentlich schon vom Tisch, Tageskarten gibt's keine)

    Aber wieso "Lizenzbuch von OÖ" und nicht Lizenzbuch für genau diesen Donauabschnitt?

    Irgendeine eigene Lizenz der Kinder aus OÖ kann ja nicht gemeint sein da dies bei unter 12.jährigen technisch nicht möglich ist.


    Und wieder einmal eine nicht eindeutige Bestimmung, über die ich mich ärgern kann. dEpp

  • Warum macht ihr es für euch immer selbst so schwer ?

    Lass einfach deine Kinder Mitfischen und fertig , Glaub kaum, wenn ein Kontrollorgan kommt und deine Tochter oder Sohn im Mindesalter mitfischt wird dich keiner Strafen )Oh


    Wenn du schon Bestimmungen raushaust, dann bitte die Originalen mit Foto und keinen Text selbst geschrieben, Genug haben schon viel falsch verstanden was sich danach als Klaro bestättigt hatt . Danke


    Foto machen und einstellen !!


    Und so wie ich das lese wollen sie keine Jahreskarte sondern einfach eine Lizenz fürs zb. 2023 Jahr )jAaa

  • Für mich ist das ganz klar .

    Wen du eine Jahreskarte hast, dann dürfen deine Kinder mit je einer Rute mit angeln und die gefangenen Fische musst du bei dir eintragen .

    §bOOT Nein ich bin hier nicht der Chef ,ich bin nur Fisch-süchtig, ! /aNgeln

  • Glaub kaum, wenn ein Kontrollorgan kommt und deine Tochter oder Sohn im Mindesalter mitfischt wird dich keiner Strafen )Oh

    Tja, glauben heisst nicht wissen. /KoPf

    Man hört immer wieder dass eben doch auf dieser Strecke Leuten der A.... aufgerissen wird.


    Bitte dann eben mit Foto:


    IMG_20230116_215508.jpg

  • Hallo Max !

    Ich persönlich würde einfach beim Sekretariat des Landesfischereivereins anrufen, wenn ich "Rechtssicherheit" haben will.

    Das B-Wasser, wo erstreckt sich das genau?

    Gleich oberhalb des Langensteinerrechts, welches ja auch C-Wasser genannt wird?

    LG

  • Hallo Stefan,


    Pleschingerrecht, Donau linke Seite.

    Geht vom Lifag-Autohändler an der B3 Linz stadteinwärts bis zum Urfahrmarkt bei der Anlegestation Elisabeth.


    Ja, ich habe dort auch schon auch schon zwei mal wegen Fragen angerufen. Sehr nette Dame am Telefon.

    Nur nachher war ich so gescheit wie vorher. )jAaa

  • Achtung das lizenzbuch ist nicht die Fischer Karte/ Tageskarten / jahreskarze sondern diese Abgabe an den lfvoö die sagen lizenzbuch dazu weil es früher ein grünes buch war. Das ist das was du einmal im Jahr bezahlst also diese ich glaube 30 Euro. Tageskarten braucht dein Kind erst ab 12 Jahre und da gibt es dann meistens jugendlizenzen.


    Aber wie die Vorredner auch schon schrieben, Kinder unter 12 würde ich auch einfach mitfischen lassen, also halt mit einer deiner 2 Ruten. Da wird sich niemand aufregen. Habe ich auch so gemacht.


    LG. P.

  • Ok in dem Fall dürfen deine Kinder mit angeln aber die Angelrute zählt so als ob du damit angelst .

    Im Klartext wen man mit zwei Ruten angeln darf und du ein Kind angeln lässt dann darfst du nur noch mit einer Rute angeln, wen du zwei Kinder dabei hast und beide Angeln, dann darfst du selber nicht gleichzeitig angeln .

    §bOOT Nein ich bin hier nicht der Chef ,ich bin nur Fisch-süchtig, ! /aNgeln

  • die sagen lizenzbuch dazu weil es früher ein grünes buch war.

    Aaalles klar. Io)

    Dann ist damit nur die Jahresabgabe gemeint.

    Das wäre dann nachvollziehbar, eine Kleinigkeit und dann damit auch alles rechtens.

    Trotzdem "bescheiden" formuliert in den Bestimmungen....


    Danke {eRwArs}

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