Hallo,
Eine Frage, die wahrscheinlich eh klar ist, aber ich steh mom. total auf der Leitung.
Es geht um meine neu erworbene Berechtigung OÖ, Donau B, Aussteller ist Lfvoö.
Ich plan(te) ab und zu meine zwei Kinder zum Fischen mitzunehmen und ihnen unter Aufsicht zu zweit eine Rute anzuvertrauen.
Dazu steht in den Bestimmungen der Punkt:
"Mitfischen von Kindern bis zum 12.Lebensjahr ist mit einer Rute in Begleitung einer Aufsichtsperson mit Lizenz gestattet. Sowohl die Rute und der Ausfang zählen zum Lizenznehmer, ebenso muss der Mitfischer im Besitz eines Lizenzbuches von OÖ sein"
Ich interpretiere den letzten Absatz so dass ich für jedes Kind eine eigene Jahreskarte für dieses Gewässer kaufen müsste (damit ist das Thema Kinder mitnehmen für mich eigentlich schon vom Tisch, Tageskarten gibt's keine)
Aber wieso "Lizenzbuch von OÖ" und nicht Lizenzbuch für genau diesen Donauabschnitt?
Irgendeine eigene Lizenz der Kinder aus OÖ kann ja nicht gemeint sein da dies bei unter 12.jährigen technisch nicht möglich ist.
Und wieder einmal eine nicht eindeutige Bestimmung, über die ich mich ärgern kann.